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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs
der 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
„Höhenstraße“
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf hat am 25.01.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Höhenstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Höhenstraße“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Ziele und Zwecke der Planung

In der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf besteht eine anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland insbesondere durch einheimisch junge Familien. Um einer Abwanderungstendenz und einer Entleerung des ländlichen Raumes entgegenzuwirken, ist die Gemeinde bemüht, in allen Ortsteilen ein bedarfsgerechtes – wenn auch moderates – Baulandangebot bereitzuhalten und vor weiteren Flächeninanspruchnahmen im Außenbereich vorhandene Baulandreserven zu mobilisieren.

Aus diesem Grund unterstützt die Gemeinde das Vorhaben eines Eigentümers, der beabsichtigt, entlang der Höhenstraße die vorhandenen Bauplätze kleiner zu parzellieren und dann mit Wohnhäusern zu bebauen. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Höhenstraße“ als Genehmigungsgrundlage erforderlich. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die städtebauliche Ordnung gesichert und deshalb auch ein weiteres Grundstück einbezogen werden.

Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt deshalb im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Sie verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Flächensparende Nutzung vorhandener Bauplätze
  • Schaffung von Wohnraum / Baulandmobilisierung
  • Planungsrechtliche Sicherung der städtebaulichen Ordnung
  • Nutzung der vorhandenen Erschließung (Höhenstraße)
  • Nutzung und bessere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur
  • Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie der ökologisch wertvollen Strukturen

Lage des Planungsgebiets / Geltungsbereich

Das Plangebiet (ca. 0,42 ha) befindet östlich der Ortsdurchfahrt „Höhenstraße“.

 

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 25.01.2021. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (s.o.).

Die 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Höhenstraße“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Grundzüge der Planung werden durch die Planung nicht berührt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbeitrag mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz vom

11.02.2021 bis einschließlich 15.03.2021 (Auslegungsfrist)

im Rathaus der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf ausgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten folgende Regelungen: Die Unterlagen in gedruckter Form können im Bereich des frei zugänglichen Internetarbeitsplatzes im Foyer des Rathauses zu den Öffnungszeiten der Postagentur (Montag bis Samstag 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr) eingesehen werden. Bitte achten Sie auf die begrenzte Personenanzahl im Foyer. Darüber hinaus können auch Termine vereinbart oder Fragen zu den Planunterlagen telefonisch gestellt werden (07743/9200-16).

Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.uehlingen-birkendorf.de => Leben & Arbeiten => Bebauungspläne => BPL im Verfahren http://www.uehlingen-birkendorf.de/seite/384092/bpl-im-verfahren.html  eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Ühlingen-Birkendorf, den 03.02.2021

 

 

Tobias Gantert

Bürgermeister

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ühlingen-Birkendorf
Mi, 03. Februar 2021

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