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Hygienebestimmungen für die Nutzung von gemeindeeigenen Hallen und sonstigen Räumlichkeiten

Meldung vom 02.11.2020:

 

Aufgrund der ab 02.11.2020 gültigen Coronaverordnung mit den damit eingehenden verschärften Regelungen werden die Hallen, Säle und sonstigen gemeindlichen Räumlichkeiten ab sofort für eine Nutzung gesperrt.

 

Die aktuelle Coronaverordnung sowie ein Übersichtsblatt über die aktuellen Coronaregelungen sind unten zum Download bereitgestellt.

 

 

 

Meldung vom 30.06.2020:

Die Hallen, Säle und gemeindlichen Räumlichkeiten (Vereinsräume, etc.) sind für die Nutzung durch Vereine/Gruppierungen wieder geöffnet. Die entsprechenden Bestimmungen der Coronaverordnungen sind hierbei zu beachten.

 

Für private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage müssen die Räumlichkeiten dagegen  weiterhin gesperrt bleiben.

 

 

Wir haben zur einfachen Übersicht ein Merkblatt mit den wichtigsten Punkten erstellt, welche bei einer Nutzung der Hallen oder Vereinsräumlichkeiten durch Musik-, Sport- oder sonstige Vereine oder Gruppierungen einzuhalten sind. Dieses Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert.

 

Vor einer Hallennutzung für den Proben- oder Trainingsbetrieb sowie für eine Veranstaltung ist uns ein Hygienekonzept vorzulegen. Weiter ist uns  eine Person mitzuteilen, welche für die Einhaltung der Hygienevorgaben des Vereins/der Gruppierung verantwortlich ist. Erst danach kann eine Freigabe für die Nutzung der Halle erfolgen.

 

Bei den Hallen in Berau, Ühlingen und Untermettingen ist vor der Nutzung durch Vereine für Musikproben, Versammlungen etc. das Auslegen des Schutzbodens erforderlich (siehe hierzu das erwähnte Merkblatt).

 

Ansonsten hat jeder Verein bzw. jede Gruppierung, die gemeindliche Räumlichkeiten für Trainings, Proben, Versammlungen, Treffen etc. nutzt, ein auf seine Gruppierung abgestimmtes Hygienekonzept zu erarbeiten, welches die Einhaltung der Hygienebedingungen sicherstellt und welches bei Bedarf von der Gemeindeveraltung angefordert wird. Zudem ist eine Person des Vereins/der Gruppierung entsprechend für die Einhaltung verantwortlich.

 

Nähere Informationen zu den oben genannten Punkten sind im Merkblatt sowie in den Verordnungen genannt, welche untenstehend zum Download bereit stehen. Bitte lesen Sie dieses aufmerksam durch.

Die Einhaltung der Hygienevorschriften entsprechend der CoronaVO sind Voraussetzung für eine Nutzung der Räumlichkeiten!

 

Kontakt: Hauptamtsleiterin Heike Hartmann

Tel. 07743/9200-24

Email:

 

erste Veröffentlichung: 23.06.2020

aktualisiert: 26.10.2020

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ühlingen-Birkendorf
Mo, 02. November 2020

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