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Keine unterjährigen privaten Feuerwerke mehr in Ühlingen-Birkendorf

Die gesetzlichen Vorschriften schreiben vor, dass grundsätzlich in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember keine Feuerwerke abgebrannt werden dürfen. Von diesem deutschlandweit geltenden gesetzlichen Abbrennverbot können Gemeinden aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen. Dies waren bisher insbesondere Hochzeiten oder runde Geburtstage.

 

Da bei Feuerwerken neben großem Lärm und Müll auch der gesundheitsschädliche Feinstaub entsteht und sich insbesondere unter dem Jahr, wo es niemand erwartet, Menschen und auch Tiere durch die Raketen und Böller erschrecken, werden bis auf Weiteres keine Ausnahmegenehmigungen vom gesetzlichen Abbrennverbot für private Feuerwerke mehr erteilt. Lediglich Vereinsveranstaltungen können in Ausnahmefällen noch eine Ausnahmegenehmigung erhalten. 

 

Unser Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung möchten hiermit  ein Zeichen setzen und halten es für zeitgemäß, diesen Beitrag zum Umweltschutz, zum Klima und zum Wohle unserer Bürger zu leisten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

 

Ihre Gemeindeverwaltung

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Veröffentlichung

Ühlingen-Birkendorf
Di, 11. Februar 2020

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