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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

 

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung

Bebauungsplänen und örtliche Bauvorschriften
im
beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

 

  1. Ortsteil Untermettingen: „Hofwiesstraße II“
  2. Ortsteil Brenden: „Dorfstraße-West II“
  3. Ortsteil Ühlingen: „Hauptstraße“
  4. Ortsteil Birkendorf: „Im Lenzengraben“

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf hat am 16.09.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, die Bebauungspläne mit örtlichen Bauvorschriften „Hofwiesstraße II“, „Dorfstraße-West II“, „Hauptstraße“ und „Im Lenzengraben“ jeweils im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Entwürfe der Bebauungspläne und die Entwürfe der zusammen mit ihnen aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

In der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf besteht eine anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland insbesondere durch einheimisch junge Familien. Um einer Abwanderungstendenz und einer Entleerung des ländlichen Raumes entgegenzuwirken, ist die Gemeinde bemüht, in allen Ortsteilen ein bedarfsgerechtes – wenn auch moderates - Baulandangebot bereitzuhalten. Die Gemeinde verfolgt mit den vorliegenden Planungen insbesondere folgende Zielsetzungen:

  • Bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnraum für junge Familien
  • Städtebaulich sinnvolle Arrondierung der Siedlungsstruktur
  • Erhalt ökologisch wertvoller Strukturen
  • Ökonomische Erschließung
  • Schutz des Ortschafts- und Landschaftsbildes

 

1. Ortsteil Untermettingen: „Hofwiesstraße II“

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hofwiesstraße II“ sollen auf einer Fläche von 0,67 ha die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Gruppe von acht Einfamilienhäusern geschaffen und ein harmonischer Ortsrand ausgebildet werden. Die Erschließung soll über eine neue Ringstraße erfolgen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Untermettingen an der Hofwiesstraße. Der Geltungsbereich ist der folgenden Lageplanskizze zu entnehmen. Es gilt der Lageplan vom 16.09.2019 (siehe unten).

2. Ortsteil Brenden: „Dorfstraße-West II“

Die Gemeinde hat für den Ortsteil Brenden einen Städtebaulichen Entwurf erstellt, der den Rahmen einer geordneten Siedlungsentwicklung für die nächsten Jahre vorgibt. Die Konzeption wurde ganzheitlich geplant, soll aber abschnittsweise realisiert werden. Dem aktuellen Bedarf entsprechend sollen auf einer Fläche von 0,26 ha zunächst lediglich zwei Bauplätze neu geschaffen und ein Bauplatz an die Wünsche des Bauherrn angepasst werden. Hierzu soll mit der Aufstellung des Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften „Dorfstraße-West II“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Brenden an der Dorfstraße. Der Geltungsbereich ist der folgenden Lageplanskizze zu entnehmen. Es gilt der Lageplan vom 16.09.2019 (siehe unten).

3. Ortsteil Ühlingen: „Hauptstraße“

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hauptstraße“ sollen auf einer Fläche von 790 m² die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Einfamilienhauses geschaffen werden um die vor Ort bestehende konkrete Nachfrage eines Bauherrn nach Wohnbauland zu befriedigen und gleichzeitig eine sinnvolle Arondierung der bestehenden Siedlungsstruktur zu ermöglichen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen derzeit hauptsächlich Wiesenflächen, die aber nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Aus diesen Gründen unterstützt die Gemeinde das Vorhaben eines Eigentümers ein weiteres Wohnhaus zu errichten.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Ühlingen an der Hauptstraße. Der Geltungsbereich ist der folgenden Lageplanskizze zu entnehmen. Es gilt der Lageplan vom 16.09.2019 (siehe unten).

4. Ortsteil Birkendorf: „Im Lenzengraben“

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Im Lenzengraben“ sollen auf einer Fläche von 0,22 ha die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Einfamilienhauses geschaffen werden um die vor Ort bestehende konkrete Nachfrage eines Bauherrn nach Wohnbauland zu befriedigen und einen harmonischer Ortsrand auszubilden. Die Erschließung soll über die bereits vorhandene Straße im Lenzengraben erfolgen.

Durch die Inanspruchnahme für eine bauliche Nutzung gehen im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans Böden für eine mögliche landwirtschaftliche Nutzung verloren. Da es sich um keine Flächen mit hoher Eignung für die Landwirtschaft handelt, wird dieser Verlust hingenommen, um an dieser Stelle einer flächensparenden Wohnbaulandentwicklung einen Vorrang einzuräumen. Damit sollen auch weitere Baulandausweisungen auf landwirtschaftlichen Flächen vermieden werden. Aus diesen Gründen unterstützt die Gemeinde das Vorhaben eines Eigentümers ein weiteres Wohnhaus zu errichten.

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Birkendorf an der Straße „Im Lenzengraben“. Der Geltungsbereich ist der folgenden Lageplanskizze zu entnehmen. Es gilt der Lageplan vom 16.09.2019 (siehe unten).

 

 

Die Bebauungspläne mit örtlichen Bauvorschriften „Hofwiesstraße II“, „Dorfstraße-West II“, „Hauptstraße“ und „Im Lenzengraben“ werden jeweils im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Entwürfe der Bebauungspläne und der örtlichen Bauvorschriften werden jeweils mit Begründung vom 17.10.2019 bis einschließlich 20.11.2019 (Auslegungsfrist) in der Gemeindeverwaltung Ühlingen-Birkendorf, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten werden.

Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.uehlingen-birkendorf.de/seite/384092/bpl-im-verfahren.html eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Ühlingen-Birkendorf, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf, Zimmer 1, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungspläne und örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

 

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Ühlingen-Birkendorf, 09.10.2019