Alles zur Kommunal- und Europawahl am 26.05.2019

Versendung der Stimmzettel

Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) wurden in KW 20 bzw. Anfang KW 21 an alle Wahlberechtigten verteilt. Bitte bringen Sie Ihre (ausgefüllten) Stimmzettel am Wahltag mit in das Wahllokal.

Die Stimmzettel für die Europawahl werden dagegen erst am Wahltag im Wahllokal ausgehändigt.

Sollten Sie für die Kommunalwahlen wahlberechtigt sein und Ihre Stimmzettel bis jetzt nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an den Bürgerservice im Rathaus Ühlingen (07743/9200-60).  

 

Briefwahl – Beachtung der Antragsfrist!

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag auf Briefwahl bis spätestens Freitag, 24.05.2019, 18 Uhr stellen müssen. Das Rathaus hat an diesem Freitag bis 18.00 Uhr geöffnet. Um zu gewährleisten, dass Sie die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig erhalten, müssen diese bei einer Antragstellung am Freitag persönlich auf dem Rathaus abgeholt werden.

Denken Sie daran, den Wahlbrief rechtzeitig zurück zu senden bzw. in den Rathausbriefkasten neben dem Eingang des Rathauses am Kirchplatz in Ühlingen einzuwerfen. Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Rathaus Ühlingen eingehen. Nur der Hausbriefkasten beim Rathaus Ühlingen wird am Wahltag um 18 Uhr geleert. Briefwahlunterlagen können nicht in den Wahllokalen der Ortsteile abgegeben oder in die dortigen Briefkästen geschmissen werden!

 

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

Wir weisen darauf hin, dass die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für die Europa-, Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl aller Wahlbezirke einheitlich im Rathaus Ühlingen erfolgen wird. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Die Reihenfolge der Ergebnisermittlung lautet wie folgt: Europawahl, Kreistagswahl, Gemeinderatswahl, Ortschaftsratswahl. Sollte die Auszählung eines Wahlbezirks am Sonntag nicht beendet werden, so wird diese am Montagmorgen fortgesetzt.

 

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

 

Zur Europa- und Kommunalwahl am 26.05.2019 kann die Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl schriftlich (per Fax, Niederschrift oder E-Mail) bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Eine telefonische Beantragung des Wahlscheins ist nicht möglich.

Für die Prüfung Ihrer Daten werden neben Ihrem Namen das Geburtsdatum, Ihre Wohnanschrift sowie die Angaben zu Ihrem Wahlbezirk und der Wählernummer benötigt.

Zur Beantragung wenden Sie sich bitte an das Wahlamt beim Bürgermeisteramt Ühlingen-Birkendorf, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf, E-Mail: buergerservice@uehlingen-birkendorf.de, Fax: 07743/9200-32.

 

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Amtsboten (oder in dringenden Fällen postalisch) zugestellt.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt:

Gemeinde Ühlingen-Birkendorf

Bürgerservice

Kirchplatz 1

79777 Ühlingen-Birkendorf

Tel. 07743/9200-60

 

 

 

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg informiert zu den anstehenden Wahlen

 

Auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb) erhält man umfassende Infomartionen zur Kommunal- und Europawahl. Hier geht´s zur Homepage der lpb.

 

 

 

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

 

Zur Wahl der Abgeordneten des 9. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Europawahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Zusammen mit der Schablone wird (ebenfalls kostenlos) eine Audio-CD ausgeliefert. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Die Schablone samt Audio-CD kann kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter Telefon-Nr. 0761/36122 angefordert werden.

 

Zudem erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung unter Tel.Nr. 07743/9200-60 Auskünfte über barrierefreie Wahlräume. Alternativ haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, Briewahl zu beantragen.

 

 

 

Wahlbekanntmachungen der Gemeinde

 

Unter den nachstehenden Downloads können Sie die bereits im Miteilungsblatt erfolgten Wahlbekanntmachungen aufrufen.