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Schöffenwahl 2018

Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 bis 2023

 

Im Jahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Schöffen sind Ehrenamtliche, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter beim Amts- oder Landgericht an Strafverfahren teilnehmen. Die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf soll hierzu geeignete Personen vorschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

 

Neben formellen Kriterien sollte der/die Bewerber/in aber auch persönliche Grundfähigkeiten mitbringen, wie z.B. soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt zudem in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeitssinn und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Jugendschöffen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Schöffenamt nicht erforderlich.

 

Interessenten können ihre Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde bis Freitag, 20.04.2018 beantragen. Ein Antragsformular kann weiter unten (s. Downloads) oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Es ist nur die Aufnahme in eine Vorschlagsliste möglich (entweder Schöffe oder Jugendschöffe).

 

Für weitere Informationen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Heike Hartmann (Tel.Nr. 07743/9200-24, Email: heike.hartmann@uehlingen-birkendorf.de) gerne zur Verfügung. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ühlingen-Birkendorf
Di, 13. März 2018

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