Notbremse im Landkreis Waldshut ab Dienstag, 13.04.2021 erneut in Kraft
Meldung vom 12.04.2021:
Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Waldshut hat erneut mehrere Tage in Folge die 100-er Marke überschritten, weshalb erneut die Notbremse ab Dienstag, 13.04.2021, 0:00 Uhr, in Kraft tritt: https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/dreimalige-ueberschreitung-der-7-tage-inzidenz-landratsamt-waldshut-erlaesst-allgemeinverfuegung
Meldung vom 07.04.2021:
Da im Landkreis die 7-Tage-Inzidenz für 5 Tage in Folge unter 100 lag, wurde die "Notbremse" mit Wirkung ab Donnerstag, 08.04.2021 wieder aufgehoben.
Näheres auf der Homepage des Landkreises: https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/unterschreitung-der-7-tage-inzidenz-landkreis-waldshut-wieder-ohne-notbremse
Meldung vom 27.03.2021:
Das Landratsamt hat aufgrund Überschreitens der 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen am 26.03.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die zum Montag, 29.03.2021, 0:00 Uhr in Kraft tritt.
Ab diesem Tag gelten somit folgende Beschränkungen:
• Der Einzelhandel darf kein Click & Meet (Öffnung nach vorheriger Terminvergabe) mehr anbieten. „Click & Collect“ (online bestellen und abholen) ist möglich.
• Die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport ist untersagt; dies gilt nicht für weitläufige Außensportanlagen für die erlaubten Personengruppen (siehe unten).
• Körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, sind untersagt. Friseurbetriebe sind ebenfalls ausgenommen und bleiben geöffnet.
• Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
Nähere Infos zur Notbremse können Sie hier nachlesen, auch die Allgemeinverfügung steht dort zum Download bereit.
Hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen bleibt es dabei, dass sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen können. Kinder dieser Haushalte bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
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