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Steuern & Gebühren

Im Überblick

Grund- und Gewerbesteuerhebesätze

Taschenrechner
  • Grundsteuer A ("agrarisch" = auf Grundstücke der Landwirschaft)
    330 %
  • Grundsteuer B ("baulich" = auf sonstige bebaute & unbebaute Grundstücke)
    330 %
  • Gewerbesteuer 
    340 %

Wasser- und Abwassergebühren und -beiträge

  • Zählergrundgebühr
    36,00 Euro / Jahr
  • Wasserverbrauchsgebühr
    2,15 Euro / cbm (zzgl. Mehrwertsteuer)
  • Abwassergebühr 
    2,80 EUR/m³
  • Wasserbeitrag 
    2,81 EUR/m² Nutzungsfläche (= Grundstücksfläche)
    x Nutzungsfaktor nach Geschoßfläche
  • Abwasserbeitrag 
    2,35 EUR/m² Nutzungsfläche (= Grundstücksfläche)
    x Nutzungsfaktor nach Geschoßfläche

Bestattungsgebühren

Statue eines betenden Engels

Bestattungsgebühren: 600 € zzgl. Kostenersatz für Leichenhalle & Sargträger

Grabplatzgebühren:

Einzelgrab: mit Platten: 1.150 €, ohne Platten: 950 €
Doppelgrab: mit Platten: 2.200 €, ohne Platten: 1.900 €

bei Urnenbeisetzung:

Beisetzungsgebühr: 160 €; Grabplatzgebühr: mit Platten 510 €; ohne Platten: 380 €

Kindergartenbeiträge

  • Kindergärten Birkendorf, Riedern am Wald, Ühlingen
    Monatliche Grundgebühr:                                                                                                                                                                    ab 01.01.2012: 89 €        ab 01.09.2012: 91 €

    Bei einer Familie mit zwei minderjährigen Kindern
    ermäßigt sich diese Gebühr auf:                                                                                                                                                           ab 01.01.2012: 68 €        ab 01.09.2012: 70 €

    Bei einer Familie mit drei minderjährigen Kindern
    ermäßigt sich diese Gebühr auf:                                                                                                                                                           ab 01.01.2012: 45 €        ab 01.09.2012: 46 €

    Bei einer Familie mit vier und mehr minderjährigen
    Kindern ermäßigt sich diese Gebühr auf: 15 €
  • Weitere Gebühren:
    a)  für stundenweise Betreuung, z. B. von Grundschülern,
         pro Woche pauschal 10 €
    b)  für die Zusatzbetreuung während der Sommerferien, pro Woche:  25 €  
  • Für die Betreuung von Kindern im Alter zwischen zwei und drei Jahren, die in altersgemischte Gruppen aufgenommen worden sind, wird ein Zuschlag in Höhe von 100 % auf die oben aufgeführten Beträge erhoben.

 

Hundesteuer

Auf dem Boden liegender Schäferhund
  • Ersthund 
    80,00 EUR
  • Jeder weitere Hund
    160,00 EUR

Kurtaxe

  • Kurtaxe-Kurbezirk I
    (Birkendorf, Ühlingen) 
    1,50 EUR je Übernachtung
  • Kurtaxe-Kurbezirk II
    (Berau, Brenden, Riedern am Wald,
    Hürrlingen, Ober- u. Untermettingen) 
    1,20 EUR je Übernachtung

Zweitwohnungssteuer

  • Pro angefangene 100,00 EUR Jahresmietwert
    10,00 EUR
  • Mind.
    40,00 EUR
  • Max.
    600,00 EUR/Jahr
  • Dauercamper 
    40,00 EUR/Jahr

Hallengebühren

Bleistift schreibt auf Papier

Die Gebühr für nachstehende Veranstaltungen ergibt sich aus der Grundgebühr und dem jeweiligen Faktor:

  • Falkensteinhalle Berau
    80,00 EUR
  • Haus des Gastes Birkendorf 
    70,00 EUR
  • Dorfhalle Brenden
    40,00 EUR
  • Gemeindesaal Hürrlingen
    25,00 EUR
  • Gemeindesaal Obermettingen 
    40,00 EUR
  • Schlüchttalhalle Ühlingen
    60,00 EUR
  • Steinatalhalle Untermettingen
    55,00 EUR

Faktor:

  • Private Nutzung (z.B. Familienfeiern)
    300 %
  • Tanzveranstaltungen 
    200 %
  • Sonstige Veranstaltungen mit Bewirtung 
    150 %
  • Veranstaltungen ohne Bewirtung 
    100 %

Bei auswärtigen Veranstaltern wird ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die genannten Beträge erhoben.

Es fallen zusätzlich Nebenkosten an.

Beispiel:

Haus des Gastes Birkendorf, private Nutzung, einheimischer Veranstalter:  70 Euro Grundgebühr x Faktor 300% = 210 Euro Gebühr

Dorfhalle Brenden, Tanzveranstaltung, auswärtiger Veranstalter: 40 Euro Grundgebühr x Faktor 200 % + Zuschlag 100% = 160 Euro Gebühr

Schlachtraumgebühren

Kuh auf der Weide
  • Großvieh 
    40,00 EUR
    incl. Schlachtabfallbeseitigung und zwei Tage Kühlraumnutzung
  • Schweine und Kälber
    25,00 EUR
    incl. Schlachtabfallbeseitigung und ein Tag Kühlraumnutzung
  • Kleinvieh
    15,00 EUR
    incl. Schlachtabfallbeseitigung und ein Tag Kühlraumnutzung
  • Benutzung des Kühlraums für weitere Tage
    4,00 EUR pro Tag

Waagegebühren

  • Gegenstände, Fahrzeuge, etc. 
    5,00 EUR
  • Vieh
    2,00 EUR

Weitere Informationen

Ortsrecht

Die vollständigen Satzungstexte finden Sie unter der Rubrik "Ortsrecht".

Kontakt

Gemeinde
Ühlingen-Birkendorf

Kirchplatz 1
79777 Ühlingen-Birkendorf
Fon: 07743/9200-0
Fax: 07743/9200-40
E-Mail schreiben

Rechnungsamt

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Blum (Email); Fon: 07743/9200-20.

Bankverbindungen

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Konto 801 500 7
BLZ 684 624 27

Sparkasse Bonndorf-Stühlingen
Konto 010 101 4
BLZ 680 512 07

Volksbank Hochrhein
Konto 882 910 1
BLZ 684 922 00

Postbank Karlsruhe
Konto 393 41-751
BLZ 660 100 75

Öffnungszeiten

Rathaus Ühlingen
  

Montag und Dienstag 
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr 

Mittwoch
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
nachmittags geschlossen

Donnerstag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt und Urheberrecht

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