![]() ![]() DienstleistungenHaushaltsscheck für Minijobs in PrivathaushaltenWenn Sie in Ihrem Haushalt eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst bis maximal 400 Euro (Minijob) anbieten, ist für Sie der sogenannte "Haushaltsscheck" von Bedeutung. Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn jemand in einem fremden Haushalt Tätigkeiten verrichtet, die normalerweise Familienmitglieder erledigen. In diesen Fällen wird von "haushaltsnahen Dienstleistungen" gesprochen. Als Arbeitgeber müssen Sie die Haushaltshilfe über den sogenannten "Haushaltsscheck" bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An- und Abmeldung für die Sozialversicherung. Er ist Grundlage für die Berechnung der von Ihnen als Arbeitgeber im Privathaushalt zu zahlenden Abgaben. Tipp: Auf den Seiten der Bundesknappschaft wird die Broschüre "Minijobs – Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer" sowie ein Muster-Arbeitsvertrag für Minijobs im Privathaushalt zum Download angeboten. Zuständig:die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft Voraussetzung:
Als Arbeitgeber müssen Sie der Minijob-Zentrale eine Ermächtigung zum Einzug der Pauschalbeiträge für die Sozialversicherung, der Umlagen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz sowie für eine eventuell zu zahlende einheitliche Pauschalsteuer erteilen. Den Pauschalsteuerbetrag in Höhe von zwei Prozent haben Sie zu tragen, wenn Sie auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte verzichten. Hinweis: Die gesetzlichen Regelungen schließen eine Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer jedoch nicht aus. Wenn Sie auf die Vorlage der Lohnsteuerkarte bestehen, ist der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der individuellen Merkmale auf seiner Lohnsteuerkarte steuerpflichtig. Ablauf:Sie können den Haushaltsscheck sowie einen speziellen Vordruck für Privathaushalte bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft herunterladen, direkt am PC ausfüllen und ausdrucken. Der Haushaltsscheck besteht aus drei Belegen:
Nach Ausfüllen des Haushaltsschecks müssen Arbeitgeber und Minijobber den Haushaltsscheck unterschreiben. Den Beleg für die Minijob-Zentrale müssen Sie dorthin senden. Die Minijob-Zentrale berechnet die Beiträge zur Sozialversicherung, die Umlagen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz sowie eventuell anfallende Steuern auf Grundlage des gemeldeten Arbeitsentgelts und zieht diese im Lastschriftverfahren ein. Hinweis: Die Bundesknappschaft übernimmt die Anmeldung bei der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Frist:Der Einzug der Minijob-Zentrale erfolgt halbjährlich.
Sonstiges:Die wesentliche Erleichterung des Haushaltsscheckverfahrens wird bei der Berechnung und Abführung der Beiträge spürbar. Abweichend von der sonstigen Verpflichtung eines Arbeitgebers hat der Privathaushalt keinen gesonderten Beitragsnachweis einzureichen. Rechtsgrundlage:KontaktGemeinde © 2013 Ühlingen-Birkendorf | Kirchplatz 1 | 79777 Ühlingen-Birkendorf | Fon: 07743/9200-0 | Fax: 07743/9200-40 | E-Mail schreiben - by Hirsch & Wölfl GmbH
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