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Dienstleistungen

Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife

Berufstätige mit einer besonderen Qualifikation können auch ohne die schulische Studienberechtigung (Hochschulreife) zum Studium zugelassen werden. Dafür gibt es in Baden-Württemberg zwei Verfahren:

  • Zulassung ohne Eignungsprüfung
  • Zulassung mit Eignungsprüfung

Eignungsprüfungen finden einmal jährlich statt (in der Regel im Frühjahr) und bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Achtung: Beachten Sie bitte, dass am Ende dieses Verfahrens lediglich Ihre Hochschulzugangsberechtigung festgestellt ist. Die Bewerbung um einen konkreten Studienplatz ist ein weiteres, darauf aufbauendes Verfahren.

Zuständig:

die Hochschulen

Voraussetzung:

Voraussetzungen sind in der Regel:

  • Hauptwohnung und berufliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland
  • erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • erfolgreich abgeschlossene berufliche Fortbildung, dazu zählen die
    • Meisterprüfung
    • gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder nach einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung
    • eine durch Rechtsverordnung als der Meisterprüfung gleichwertig anerkannte berufliche Fortbildung
    • Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
      Einer Fachschule steht eine freie Bildungseinrichtung, die eine gleichwertige berufliche Fortbildung vermittelt, gleich.
  • mindestens vierjährige Tätigkeit im erlernten Beruf und
  • schriftlicher Nachweis der Hochschule über die Teilnahme an einer studienfachlichen Beratung über den angestrebten Studiengang

Ablauf:

Zulassung ohne Eignungsprüfung

Zunächst müssen Sie sich direkt bei einer Hochschule über den angestrebten Studiengang beraten lassen und sich dabei über die Anforderungen des Studiums und die Möglichkeiten der Vorbereitung auf das Studium informieren. Im Anschluss an das Beratungsgespräch erhalten sie einen schriftlichen Nachweis der studienfachlichen Beratung.

Die Hochschule, bei der Sie die studienfachliche Beratung absolviert haben, entscheidet auf Ihren schriftlichen Antrag hin, ob Sie die Voraussetzungen für den Hochschulzugang erfüllen und der angestrebte Studiengang Ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entspricht. Handelt es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang, ermittelt die Hochschule die für Sie maßgebliche Durchschnittsnote und erteilt Ihnen gegebenenfalls die Studienberechtigung.

Hinweis: Die Studienberechtigung gilt für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz als Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung, ist aber nur in Baden-Württemberg und nur für das entsprechende Studienfach gültig.

Zulassung mit Eignungsprüfung

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Studienberechtigung ohne Eignungsprüfung erfüllen, der angestrebte Studiengang aber Ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich nicht entspricht, besteht die Möglichkeit, die Hochschulzugangsberechtigung über eine Prüfung zu erlangen.

Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung senden Sie schriftlich an die Hochschule. Die Hochschule prüft, ob Sie die Voraussetzungen zum Ablegen der Prüfung erfüllen (sowie die Möglichkeiten der Sonderregelungen für bestimmte Berufe) und teilt Ihnen schriftlich Ort und Datum der Prüfung mit. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, ist eine einmalige Wiederholung, frühestens im folgenden Jahr, möglich.

Hinweis: Die Studienberechtigung gilt für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz als Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung und ist nur in Baden-Württemberg gültig.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie im Onlineauftritt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst unter "FAQ für Berufstätige".

Unterlagen:

Nachweise entsprechend den oben genannten Voraussetzungen

Hinweis: Auch für das Erlangen des Hochschulzugangs über die Eignungsprüfung benötigen Sie den Nachweis einer studienfachlichen Beratung bei einer Hochschule.

Frist:

Die genauen Fristen (z.B. bezüglich der Antragsabgabe) erfahren Sie bei den Hochschulen (im Beratungsgespräch). Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig nach den Fristen.

Rechtsgrundlage:

Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde
Ühlingen-Birkendorf

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79777 Ühlingen-Birkendorf
Fon: 07743/9200-0
Fax: 07743/9200-40
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