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Dienstleistungen

Aufgrabung einer Straße für Leitungsverlegung

Wenn Sie eine neue Leitung verlegen lassen (z.B. Strom, Gas, Telekommunikation) und dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss, benötigen Sie eine Genehmigung. Beachten Sie, dass die zuständige Behörde die Genehmigung mit Auflagen erteilen kann, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.

Zuständig:

die Straßenbaubehörde

Straßenbaubehörde ist, je nach dem Ort, in dem die neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Voraussetzung:

  • Leitungen werden im öffentlichen Straßenraum verlegt
  • dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen

Ablauf:

Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Das Formular steht Ihnen, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, auch zum Download zur Verfügung.

Je nach Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen unterrichten (z.B. die zuständigen Verkehrsunternehmen, falls Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel betroffen sind).

Unterlagen:

  • Lageplan
  • gegebenenfalls ein Plan, aus dem die Verkehrsführung an der Baustelle ersichtlich wird
  • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

Frist:

Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls sich der Baubeginn verzögern sollte, müssen Sie dies der zuständigen Stelle daher unverzüglich mitteilen.

Kosten:

Je nach Satzung der Gemeinde fallen für die Erteilung der Genehmigung unterschiedliche Gebühren an.

Beachten Sie, dass Sie für sämtliche Kosten, die durch das Aufgraben und die Beseitigung der Schäden an der Straße entstehen, aufkommen müssen.

Rechtsgrundlage:

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde
Ühlingen-Birkendorf

Kirchplatz 1
79777 Ühlingen-Birkendorf
Fon: 07743/9200-0
Fax: 07743/9200-40
E-Mail schreiben

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