![]() ![]() DienstleistungenGrundbucheintragungDas Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück und Belastungen (z.B. Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten), die eventuell auf dem Grundstück liegen. Der rechtsgeschäftliche Erwerb des Eigentums an einem Grundstück setzt neben der Einigung über den Rechtsübergang die Eintragung in das Grundbuch voraus. Zuständig:Voraussetzung:Voraussetzung der Eintragung ist im Regelfall
In besonderen Fällen gelten zusätzliche Anforderungen (z.B. bei der Auflassung eines Grundstücks). Hinweis: Das Grundbuchamt wird die beantragte Eintragung – von bestimmten, besonders geregelten Ausnahmen abgesehen – nur vornehmen, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Das Grundbuchrecht ist sehr formal. Sie sollten deshalb immer eine vorherige Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Ablauf:Informieren Sie sich bitte im Einzelfall bei einem Notar oder Rechtsanwalt, der Ihnen – abgestimmt auf Ihre Situation – Hinweise zum Verfahren und den von Ihnen beizubringenden Unterlagen geben wird. Unterlagen:
Kosten:Für Eintragungen in das Grundbuch werden Gebühren erhoben. Diese sind abhängig vom jeweiligen Geschäftswert. Rechtsgrundlage:KontaktGemeinde © 2013 Ühlingen-Birkendorf | Kirchplatz 1 | 79777 Ühlingen-Birkendorf | Fon: 07743/9200-0 | Fax: 07743/9200-40 | E-Mail schreiben - by Hirsch & Wölfl GmbH
|