![]() ![]() DienstleistungenAlterskennzeichnung und Freigabe für Altersstufen von BildträgernDie Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) für Filme und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für Computerspiele richten sich an
Filme und Computerspiele dürfen nur gemäß der Altersfreigabe in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Mit der Altersfreigabe ist jedoch keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden. Die Filmwirtschaft beziehungsweise die filmproduzierenden und -vermarktenden Unternehmen sowie die Hersteller von Computerspielen müssen die Alterskennzeichnung für ihre Produkte beantragen. FSK und USK entscheiden nach genauer Prüfung, für welche Altersgruppen die Freigabe erfolgen kann. Es werden folgende FSK- und USK-Kennzeichnungen vergeben:
Zuständig:
Voraussetzung:Voraussetzung für eine bestimmte Altersfreigabe ist, dass der Film beziehungsweise das Trägermedium die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen der betreffenden Altersstufe oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nicht beeinträchtigt. Ablauf:FSK Den Antrag auf Prüfung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Die notwendigen Antragsformulare können Sie im Internet herunterladen. Hinweis: Für bestimmte Genres (z.B. Zeichentrick- und Animationsfilme) kann ein vereinfachtes Prüfverfahren beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie im "Informationsblatt zum vereinfachten Prüfverfahren". Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Der Antragsteller und seine Vertreter haben jedoch das Recht, in der mündlichen Verhandlung gehört zu werden. Dem Antrag auf eine bestimmte Alterskennzeichnung kann uneingeschränkt oder eingeschränkt (z.B. verbunden mit Auflagen und Aufführungsverbot an bestimmten Feiertagen) stattgegeben werden. USK Den Antrag auf Prüfung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der USK. Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Der Antragsteller und seine Vertreter haben jedoch das Recht, in der mündlichen Verhandlung gehört zu werden. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen unverzüglich bekannt gegeben. Zu einem späteren Zeitpunkt wird Ihnen ein schriftliches Gutachten über das Prüfungsergebnis zugestellt. Unterlagen:FSK
USK
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